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AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz beseitigt Steuersparmodelle

Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz werden eine Reihe von Regelungen im Investment- und Kapitalanlagesteuerrecht geändert und einige Steuersparmodelle ausgehebelt.

Noch im November haben Bundestag und Bundesrat das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz verabschiedet. Es enthält Änderungen diverser steuerrechtlicher Regelungen und soll insbesondere das Investmentsteuerrecht an das im Sommer dieses Jahres beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch anpassen. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des geplanten FATCA-Abkommens mit den USA geschaffen. Weitere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass das "Goldfinger-Steuersparmodell" nicht mehr funktioniert, bei dem durch Gründung von Edelmetallhandelsfirmen im Ausland steuerliche Vorteile erzielt werden konnten.

Zu den Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume gehören auch neue Vorschriften zum sogenannten "Bond-Stripping", damit Beschränkungen der Verlustverrechnung nicht mehr umgangen werden können. "Bond Stripping" bedeutet, dass ein Investmentfonds Anleihen kauft, die Zinsscheine (Kupons) aber abtrennt und gesondert verkauft. Dadurch werden künstliche Erträge erzeugt, die mit Verlusten des Anlegers verrechnet werden können, obwohl dies nach dem Körperschaftsteuergesetz eigentlich ausgeschlossen wäre. Schließlich sollen mit dem Gesetz multinationale Konzerne dazu animiert werden, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Dazu soll die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen.