Überbrückungshilfe Corona

Als Nachfolgeprogramm für die Corona-Soforthilfe wurde eine neue drei-monatige Förderung für den Zeitraum Juni bis August 2020 beschlossen. Ziel ist die Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch die vollständige oder teilweise Schließung oder durch Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden mussten.   

Bei der neuen Überbrückungshilfe Corona werden die Antragsvoraussetzungen deutlich verschärft, v.a. muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Antragsvoraussetzungen überprüfen. Nach Programmende, spätestens bis 31.12.2020  sind die finalen Umsatzrückgänge ebenfalls durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu belegen. Damit wird eine Betrugsmöglichkeit, wie dies noch bei der ungeprüften Auszahlung der Soforthilfe Corona möglich war, nahezu ausgeschlossen.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent   

im Leistungszeitraum Vergleich zum Vorjahresmonat (2019).

Weitere Details lesen Sie auf der Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Steuerkanzlei Martin Lehrer